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Nachlass- pflegschaft: Aufgaben, Ablauf & Vergütung erklärt

Was ist eine Nachlasspflegschaft? Erfahren Sie, wann sie angeordnet wird, welche Aufgaben der Nachlasspfleger übernimmt & wie die Vergütung geregelt ist.

2 Unternehmensmitarbeiterinnen des Betreuungsbüros Plan B im Gespräch
1 Unternehmensmitarbeiter des Betreuungsbüros Plan B sitzend am Schreibtisch

Nachlasspflegschaft – Aufgaben, Gründe und Vergütung auf einen Blick

Die Nachlasspflegschaft ist ein gerichtliches Verfahren zur Sicherung und Verwaltung eines Nachlasses, wenn unklar ist, wer die Erben sind oder wenn diese den Nachlass nicht selbst verwalten können. In solchen Fällen bestellt das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger, der den Nachlass bis zur Klärung der Erbfolge betreut.

Wann wird eine Nachlasspflegschaft angeordnet?

Das Gericht ordnet eine Nachlasspflegschaft an, wenn:

  • die Erben unbekannt oder nicht auffindbar sind (z.B. bei Auslandsaufenthalt),
  • Unsicherheit über die Erbberechtigung besteht,
  • Gläubigerzugriff droht, bevor die Erbfolge geklärt ist,
  • Uneinigkeit innerhalb der Erbengemeinschaft besteht und eine geordnete Verwaltung nicht möglich ist.

In seltenen Fällen dient die Nachlasspflegschaft auch der Überbrückung von Erbenkonflikten.

Der Nachlasspfleger handelt im Interesse der unbekannten oder noch nicht verfügbaren Erben. Seine wichtigsten Aufgaben sind:

  1. Sicherung des Nachlasses
    Schutz von Immobilien, Konten, Dokumenten und Wertgegenständen.
  2. Erstellung eines Nachlassverzeichnisses
    Detaillierte Auflistung aller Vermögenswerte und Schulden zur Vorlage beim Gericht.
  3. Klärung der Erbfolge
    Zusammenarbeit mit Erbenermittlern oder Kontaktaufnahme mit potenziellen Angehörigen.
  4. Verwaltung des Nachlasses
    Zahlung von Rechnungen, Steuerangelegenheiten, Verwaltung von Immobilien oder Bankguthaben.
  5. Begleichung von Verbindlichkeiten
    Regulierung von Schulden aus dem Nachlass oder Einleitung eines Nachlassinsolvenzverfahrens.
  6. Übergabe an die Erben
    Nach gerichtlicher Zustimmung erfolgt die geordnete Übergabe des Nachlasses an die festgestellten Erben.

Der Nachlasspfleger hat Anspruch auf eine gesetzlich geregelte Vergütung, die aus dem Nachlassvermögen bezahlt wird. Die Höhe richtet sich nach dem:

  • Wert des Nachlasses,
  • Arbeitsaufwand,
  • Qualifikationsniveau des Nachlasspflegers,
  • ist im Gerichtskostengesetz (GKG) sowie in der VBVG (Vormünder- und Betreuervergütungsverordnung) geregelt.

Beispiele:

  • Ohne besondere Qualifikation: 25–45 €/Stunde
  • Qualifizierter Nachlasspfleger: bis zu 120 €/Stunde

Zusätzlich erhält der Nachlasspfleger Auslagenersatz – etwa für:

  • Reisen,
  • Erbenermittlungen,
  • Gerichtskosten,
  • Gutachten.

Die Nachlasspflegschaft endet automatisch, sobald:

  • die Erben eindeutig festgestellt und benachrichtigt wurden,
  • und der Nachlass erfolgreich übergeben wurde.

Sollten Erben mit der Arbeit oder der Vergütung des Nachlasspflegers unzufrieden sein, können sie Einwände beim Nachlassgericht einreichen.

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