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Verfahrens- pflegschaft – Aufgaben, Verfahren & Rechte
Was ist eine Verfahrenspflegschaft? Erfahren Sie alles über Aufgaben, Voraussetzungen, Beteiligung im Betreuungs- oder Unterbringungsverfahren und wer Verfahrenspfleger wird.

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Verfahrenspflegschaft – Bedeutung, Aufgaben und Verfahren
Die Verfahrenspflegschaft ist ein rechtliches Instrument zum Schutz der Rechte von Personen, die nicht oder nur eingeschränkt an gerichtlichen Verfahren teilnehmen können. Der sogenannte Verfahrenspfleger übernimmt dabei eine vermittelnde und unterstützende Rolle, insbesondere in sensiblen Verfahren wie der rechtlichen Betreuung oder einer Unterbringung.
Was macht ein Verfahrenspfleger?
Der Verfahrenspfleger ist eine unabhängige Vertrauensperson, die:
- den Verfahrensablauf erklärt,
- die Interessen und Wünsche des Betroffenen gegenüber dem Gericht vertritt,
- rechtliche Möglichkeiten wie Anträge oder Rechtsmittel einsetzt,
- prüft, ob alle anderen Unterstützungsoptionen bereits ausgeschöpft wurden.
Dabei ist er ausschließlich dem Wohl der betroffenen Person verpflichtet – nicht dem Gericht oder dem Betreuer.
Wann wird ein Verfahrenspfleger bestellt?
Ein Verfahrenspfleger wird meist in folgenden gerichtlichen Verfahren eingesetzt:
1. Betreuungsverfahren
Insbesondere, wenn:
- die persönliche Anhörung entfällt,
- ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet wird,
- medizinisch irreversible Maßnahmen (z. B. Sterilisation) vorgesehen sind,
- eine Zwangsbehandlung oder
- lebenserhaltende Maßnahmen beendet werden sollen,
- freiheitsentziehende Maßnahmen beantragt sind.
Seit der Reform des Betreuungsrechts 2023 ist in diesen Fällen die Bestellung eines Verfahrenspflegers gesetzlich verpflichtend.
2. Unterbringungsverfahren
Hier ist ebenfalls ein Verfahrenspfleger vorgeschrieben – Ausnahmen sind nur mit gerichtlicher Begründung möglich, da es sich um gravierende Eingriffe in die persönliche Freiheit handelt.
Wer kann Verfahrenspfleger sein?
Verfahrenspfleger sind häufig:
- Rechtsanwälte,
- Sozialpädagogen,
- Psychologen mit juristischer Zusatzausbildung,
- oder andere qualifizierte Fachkräfte, die sowohl juristisches Verständnis als auch Einfühlungsvermögen mitbringen.
Viele von ihnen absolvieren zusätzlich Fachfortbildungen im Bereich Betreuungsrecht oder Familiengerichtsbarkeit.
Vergütung und Kostenübernahme
Die Vergütung des Verfahrenspflegers richtet sich nach:
- seiner Qualifikation,
- dem Aufwand im Verfahren
- und wird in der Regel aus der Staatskasse gezahlt.
Falls der Betroffene über ausreichend Vermögen verfügt, kann das Gericht anordnen, dass die Kosten anteilig übernommen werden. Auch notwendige Auslagen (z. B. Reisekosten, Kopien) werden erstattet.
Ende der Verfahrenspflegschaft
Die Tätigkeit des Verfahrenspflegers endet automatisch mit dem Abschluss des jeweiligen Verfahrens.
Seit 2023 ist keine Neubestellung mehr notwendig, selbst wenn das Verfahren in höheren Instanzen (z. B. Landgericht) weitergeführt wird.