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Testaments- vollstreckung: Aufgaben, Ablauf & Vergütung
Was ist eine Testamentsvollstreckung? Erfahren Sie alles über Aufgaben, Rechte und Vergütung des Testamentsvollstreckers. Jetzt verständlich und rechtssicher erklärt!

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Testamentsvoll-
streckung – Aufgaben, Rechte und Vergütung einfach erklärt
Die Testamentsvollstreckung stellt sicher, dass der letzte Wille des Erblassers rechtlich korrekt umgesetzt wird. Ein Testamentsvollstrecker wird im Testament ausdrücklich benannt, um den Nachlass zu sichern, zu verwalten und gerecht an die Erben oder Vermächtnisnehmer zu verteilen.
Seine Tätigkeit ist gesetzlich geregelt, kann aber auch durch konkrete Anordnungen im Testament angepasst werden.
Was macht ein Testamentsvollstrecker?
Der Testamentsvollstrecker agiert unabhängig und ausschließlich auf Grundlage der Verfügungen im Testament. Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehören:
1. Sicherung des Nachlasses
Er schützt Vermögenswerte unmittelbar nach dem Todesfall – etwa durch Sperrung von Konten, Verwaltung von Immobilien oder Sicherung von Wertgegenständen und Dokumenten.
2. Erstellung eines Nachlassverzeichnisses
Ein vollständiges Verzeichnis aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ist Pflicht und dient als Grundlage für die Nachlassabwicklung.
3. Regelung von Schulden und Verpflichtungen
Vor der Vermögensverteilung werden alle offenen Rechnungen, Steuern und vertraglichen Verpflichtungen aus dem Nachlass beglichen.
4. Verteilung des Nachlasses
Anschließend wird das verbleibende Vermögen gemäß den testamentarischen Anordnungen des Erblassers an die Erben oder Vermächtnisnehmer übergeben.
5. Verwaltung auf Zeit
Bei minderjährigen Erben oder im Fall eines „Behindertentestaments“ übernimmt der Testamentsvollstrecker eine längerfristige Vermögensverwaltung.
6. Streitvermittlung
Falls es Meinungsverschiedenheiten zwischen den Erben gibt, agiert der Testamentsvollstrecker als Vermittler. Sein Ziel ist es, Konflikte zu lösen und den Nachlass ohne unnötige Verzögerungen abzuwickeln.
Vergütung des Testamentsvollstreckers
Die sogenannten „Empfehlungen des Deutschen Notarvereins für die Vergütung des Testamentsvollstreckers“, auch bekannt als „Neue Rheinische Tabelle„, wurden vom Deutschen Notarverein als Mittel zur Bestimmung der Vergütung des Testamentsvollstreckers entwickelt. Sie ist heute die verbreitetste Tabelle zur Bestimmung der angemessenen Vergütung. Sie unterscheidet zwischen einem Vergütungsgrundbetrag und weiteren Zuschlägen. Weitere Details erfahren Sie unter www.dnotv.de
Rechte der Erben & wichtige Hinweise
Erben können dem Testamentsvollstrecker keine Anweisungen erteilen – er handelt ausschließlich nach dem Willen des Erblassers. Wenn es Unstimmigkeiten über die Vergütung gibt, kann das Nachlassgericht eingeschaltet werden.
Wichtig:
Die Rolle eines Testamentsvollstreckers ist äußerst verantwortungsvoll und verlangt rechtliches, steuerliches und organisatorisches Fachwissen.